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Unser Anliegen: Musikunterricht für Kinder und Jugendliche ermöglichen

Musizieren oder ein Instrument zu erlernen sind ein „Königsweg“, um die Fähigkeiten von Kindern und Jugendlichen zu entfalten. Es stärkt ihr Selbstvertrauen und ihr Verständnis für eine lebendige Gemeinschaft. 

Daher sollten alle Kinder und Jugendliche, die musizieren oder ein Instrument erlernen möchten, dies auch tun können. Qualifizierter Musikunterricht kostet allerdings Geld und für manche Familien, deren Kind(er) gerne an der Rochus-Musikschule ein Instrument erlernen würde(n), kann das eine zu große Hürde sein.

Hier will die Initiative „Musik für uns Pänz“ helfen.

 „Musik für uns Pänz“ wird getragen von 

  1. der katholischen Kirchengemeinde zu den Heiligen Rochus, Dreikönigen und Bartholomäus
  2. dem Förderverein RochusMusik e.V.
  3. der Rochus-Musikschule e.V.

Diese drei Einrichtungen haben Ansprechpartner berufen, die über Förderanträge entscheiden. Die Ansprechpartner sind: 

für die Gemeinde: Klaus Kugler
für den Förderverein RochusMusik: 
Thomas Roß

für die Rochus-Musikschule: die Leitung

Das Verfahren und die Durchführung

  1. Die Anfragen für eine Förderung werden an die Leitung der Rochus- Musikschule gerichtet. Wenn die Anfragen über die Gemeinde oder RochusMusik e.V. eingehen, werden sie an die Leitung der Rochus- Musikschule weitergeleitet.
  2. Die Rochus- Musikschule holt eine Stellungnahme des Musiklehrers ein und erfragt,          welchen Eigenanteil der Schüler/dessen Eltern tragen können ( Minimum: 25% der Kursgebühr).
  3. Die Förderung gilt für Musikunterricht für ein Jahr. Der Förderbetrag ergibt sich aus der Differenz zwischen der Kursgebühr (evt. zzgl. der Anmeldegebühr) und dem Eigenanteil des Schülers ( bzw.seiner Eltern). Der Förderbetrag wird jeweils zur Hälfte von der Gemeinde und der RochusMusik e.V. übernommen.
  4. Die administrative Abwicklung übernimmt der Vorstand der RochusMusik e.V., das heißt er 

  berechnet den Förderbetrag
  stimmt die Förderung mit der Gemeinde ab
  bestätigt dem Schüler die Förderung
  dokumentiert insgesamt die Fördervorgänge

  1. Ist die Förderung beschlossen, stellt die Rochus- Musikschule dem Förderverein  bzw. Gemeinde eine Rechnung über den jeweiligen Förderbetrag.
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